Update zur Massenentlassungsanzeige

Keine Klärung in Sicht: BAG ruft EuGH an – Vorsicht Arbeitgeber!

Zwei Senate am BAG sind sich uneinig. Nun hat der 2. Senat am 1. Februar 2024 den EuGH angerufen zur Beantwortung von vier Fragen zur Auslegung der EU-Richtlinie vom 20. Juli 1998 (Richtlinie 98/59/EG), die der deutschen Regelung zur Massenentlassung (§§ 17 ff KSchG) zugrunde liegt.

Für Arbeitgeber bedeutet dies in der Praxis, dass bis zur Entscheidung des EuGH über die Vorlage (Beschluss v. 01.02.2024 – 2 AS 22/23 (A)) weiterhin Rechtsunsicherheit besteht, ob Kündigungen wegen fehlender oder mangelhafter Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit nichtig sind.

Während der 6. Senat dies intern klären wollte (Beschluss v. 14.12.2023 – 6 AZR 157/22 (A)), liegt die Sache nun beim EuGH. Die von den Unternehmen erhoffte Erleichterung im komplexen Anzeigeverfahren bei Massenkündigungen bleibt vorerst aus.

Abgesehen von Auslegungsfragen der EU-Richtlinie aus dem Jahr 1998 zum letztlichen Beendigungszeitpunkt, geht es um folgende Kernfrage: Können Arbeitgeber fehlerhafte oder ohne Massenentlassungsanzeige ausgesprochene Kündigungen später dadurch heilen, dass Anzeigen nachgeholt werden und damit Arbeitsverhältnisse durch zuvor erklärte Kündigungen beendet werden? (Lesen Sie dazu auch: Mass redundancies in insolvency scenarios vom 18.09.2023)

Zur Klarstellung: das notwendige Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat im Rahmen geplanter Massenentlassungen stand und steht nicht zur Debatte. Der 6. Senat hat ausdrücklich betont, dass Fehler im Konsultationsverfahren die Nichtigkeit der Kündigung zur Folge haben. Das ist unstrittig, da es Aufgabe des Betriebsrates ist, Massenentlassungen zu verhindern oder zu beschränken.

Es wird nicht einfacher und übersichtlicher für Arbeitgeber am Standort Deutschland. Sind schon vom Ansatz her eine Reihe der arbeitsrechtlichen Besonderheiten - vor allem - ausländischen Unternehmen nur schwer vermittelbar, gilt es äußerste Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen im Zusammenhang mit größeren Restrukturierungen und bei einem geplanten erheblichen Personalabbau. Der Unmut der Unternehmen wächst.


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