Der Bundestag hat am 25.06.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Damit sollen Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Gebieten, die nach Maßgabe der EU auf der Liste der sog. nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke stehen, unattraktiv gemacht werden. Dazu gehören aktuell z.B. Cayman Islands und die Seychellen.
Betriebsaufwendungen aus Geschäftsbeziehungen mit diesen Ländern sollen steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden dürfen. Darüber hinaus findet u.a. eine verschärfte Quellenbesteuerung auf Zahlungen an in Steueroasen Gebietsansässige Anwendung und bestimmte Steuervorteile, die sonst bei Gewinnausschüttungen in Konzernstrukturen zur Anwendung kommen, werden versagt. Hinzu kommt eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für die in den betroffenen Gebieten ansässigen Gesellschaften.