Dr. Steidle ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und berät seit vielen Jahren zu Datenschutz, Cybersecurity sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen künstlicher Intelligenz. Seine Praxis hat einen besonderen Schwerpunkt im Bereich IT-Auslagerungsprojekte an den Schnittstellen zwischen Technologieregulierung und kollektivem Arbeitsrecht. Zudem verfügt Dr. Steidle über eine ausgewiesene Expertise im Bereich der Wissenschaft und Forschung sowie beim Aufbau innovativer, datengetriebener Geschäftsmodelle.
„Mit dem Zugang von Dr. Steidle stellen wir unsere Praxis zukunftssicher auf und setzen auf aktuelle Themen: Cybersecurity und rechtssicherer Einsatz von KI.“ sagt Prof. Dr. Bernd Geier.









